Dirk Jähnke
Michael Schubert
Christian-Kremp-Straße 12b
35578 Wetzlar
E-Mail: info@cqc-international.com
Einzelunternehmen:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 00986800239
Inhaltlich verantwortlich: Michael Schubert und Dirk Jähnke
AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Michael Schubert
Buchung eines Ernährungscoaches, Berater, Trainer, Referenten und Trainingspaketes.
1. Terminvereinbarungen/Stornogebühren
a) Einzeltermine finden nur auf konkrete Vereinbarung statt, die vereinbarten Termine sind verbindlich.
Montag – Freitag 9.00 – 22.00 Uhr
Samstag / Sonntag 9.00 – 1600 Uhr
b) Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch (auch Mailbox) erfolgen. E-Mails, SMS, Faxe etc. gelten nicht.
2. Außentermine (Schlechtwetter)
a) Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur durch
Michael Schubert und Dirk Jähnke abgesagt werden.
Sobald keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten
Zeitpunkt statt.
Der Kunde ist selbst für Temperatur und Wettergerechte Kleidung zuständig.
3. Vergütung
a) Das Honorar ist abhängig vom Leistungsumfang und Angebot.
b) Sonstige Kosten wie Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren, eventuelle Übernachtungen und Spesen etc. sind nicht enthalten und werden für den Kunden gesondert berechnet.
c) Anfahrtskosten sind bis einschließlich 40 km frei. Ab dem 41 km wird eine Kilometer-
pauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer erhoben.
d) Der Kunde erhält eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb 7 Tage nach Erhalt. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten zzgl. einer Gebühr von 10,00 € erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.
e) Die Überweisung erfolgt auf das Konto
.......................................................................
f) Der Kunde verpflichtet sich, dem AN vor jeder Betreuung, die Art der
Leistung mit seiner Unterschrift als Leistungsnachweis abzuzeichnen.
4. Sporttauglichkeit/Haftung
a) Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin
ärztlich Untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem AN sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des AN, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird
unbedingt Folge geleistet.
b) Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.
c) Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachschäden wird eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter ist ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten
vorzuwerfen.
5. Buchung von Seminaren
a) Anmeldungen
Anmeldungen erfolgen schriftlich mit Unterschriftszeichnung per Post; Online, Telefon oder Fax Anmeldung.
b) Seminargebühren
Die Seminargebühren müssen gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung überwiesen werden oder können vor Ort in bar bezahlt werden.
c) Stornierung
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen (maßgeblich ist der Posteingang).
Bei einer Stornierung innerhalb weniger als 24 Stunden vor Seminartermin wird die halbe
Seminargebühr fällig.
Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung, auch bei Vorlage eines
Attestes.
Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stornogebühr dann nicht
anfällt, wenn der Teilnehmer den Nachweis führt, dass überhaupt kein Schaden entstanden
ist.
d) Schäden/Haftung
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachschäden wird eine
Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter ist ein vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.
6. Änderungen des Programmablaufs / Terminabsage
a) Selbstschutz Deutschland behält sich vor, Änderungen der ausgeschriebenen Termine
sowie Änderungen des Programm-, und Zeitablaufs sowie der Referenten vorzunehmen.
b) Ebenso behält sich Selbstschutz Deutschland die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl vor. Die Teilnehmer werden im Falle von Terminabsagen rechtzeitig in Kenntnis
gesetzt.
c) Ansprüche aus Terminabsagen oder Programmänderungen sind ausgeschlossen.
d) Bei einem Ausfall ist der Teilnehmer unverzüglich von Michael Schubert zu
informieren, die erhaltenen Zahlungen werden umgehend erstattet.
7. Urheberrechte / Veröffentlichungen
a) Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von Michael Schubert liegt
ausschließlich bei Selbstschutz Deutschland.
Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe
an Dritte, bedarf der schriftliche Genehmigung von Selbstschutz Deutschland.
Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von
5.000,00 € verfolgt. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
c) Die Teilnehmer geben durch Anerkennung der AGB ihr Einverständnis, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während der Selbstschutz Deutschland Seminare gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich
sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen.
8. Es besteht eine ausdrückliche Unverbindlichkeit der Empfehlung von Kooperationspartnern. Somit wird die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner von Selbstschutz
Deutschlandentstehen, ausgeschlossen.
9. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige
beeinträchtigen.
11. Verschwiegenheit
Der AN ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem / über seinen Kunden vertraulich zu behandeln. Das gleiche gilt für den Kunden.
12. Sollte eine einzelne Bestimmung in diesen AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien erkennen für den Fall der Ungültigkeit
diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt.
Wetzlar, den 01.03.2016